Die regelmäßige Prüfung der Firmenwagen gehört zur Einhaltung der Arbeitsschutzregeln in jedem Betrieb. Der Arbeitgeber ist dazu im Sinne der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verantwortlich – egal ob bei ausschließlich dienstlicher Nutzung oder auch gestatteter Privatnutzung.
Nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70, bisherige BGV D 29), sind gewerblich genutzte Fahrzeuge durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
Wir übernehmen gerne die komplette Abwicklung der UVV-Prüfung für Ihr Firmenfahrzeug inklusive Prüfnachweis zum Preis von
Königreicher Str. 15-17
21635 Jork-Königreich
Tel. +49 (04162) 9430–0
24h Notrufnummer der Hyundai Assistance +49 (069) 380767214
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT unentgeltlich erhältlich ist.
Liebe Kundinnen & Kunden,
am 07. Oktober 2023 laden wir Sie herzlichst zur Vorstellung des neuen Hyundai KONA Elektro in unser Autohaus ein. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Stromverbrauch Hyundai KONA Elektro, 115 kW (156 PS) Frontantrieb Elektro, 48,4 kWh Batterie, 1-stufiges-Reduktionsgetriebe, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen: komb. 14,6 kWh/100 km; elekt. Reichweite volle Batterie 377 km; CO₂-Emission komb. 0 g/km; CO₂-Effizienzklasse n.v*