Die regelmäßige Prüfung der Firmenwagen gehört zur Einhaltung der Arbeitsschutzregeln in jedem Betrieb. Der Arbeitgeber ist dazu im Sinne der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verantwortlich – egal ob bei ausschließlich dienstlicher Nutzung oder auch gestatteter Privatnutzung.
Nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70, bisherige BGV D 29), sind gewerblich genutzte Fahrzeuge durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
Wir übernehmen gerne die komplette Abwicklung der UVV-Prüfung für Ihr Firmenfahrzeug inklusive Prüfnachweis zum Preis von
Königreicher Str. 15-17
21635 Jork-Königreich
Tel. +49 (04162) 9430–0
24h Notrufnummer der Hyundai Assistance +49 (069) 380767214
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT unentgeltlich erhältlich ist.