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UVV Prüfung

Unfallverhütungsvorschriften – Prüfung & Nachweis

Die regelmäßige Prüfung der Firmenwagen gehört zur Einhaltung der Arbeitsschutzregeln in jedem Betrieb. Der Arbeitgeber ist dazu im Sinne der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verantwortlich – egal ob bei ausschließlich dienstlicher Nutzung oder auch gestatteter Privatnutzung.

Nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70, bisherige BGV D 29), sind gewerblich genutzte Fahrzeuge durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.

Prüfung und Prüfnachweis für Ihr Firmenfahrzeug

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